Übermittlungssperre
Sie können auf Antrag im Bürgerbüro der Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an folgende Stellen widersprechen:
- Parteien und Wählergruppen
- Für Altersjubilare
- Für Ehejubilare
- Adressbuchverlage
- Religionsgesellschaften
- Internetauskünfte
- Datenübermittlung Bundesamt Wehrverwaltung
Gebühren
Die Eintragung ist gebührenfrei
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
E-Mail schreiben
Ummeldung (Wohnsitz)
Bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach dem Umzug im Bürgerbüro ummelden.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen
Personalausweis/Reisepass + Wohnungsgeberbestätigung
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
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Umzug
Für den Fall eines Umzuges haben wir hier eine Checkliste für Sie zusammengestellt, die Ihnen einen komprimierten Überblick darüber geben soll, an welche Behördengänge und sonstige organisatorischen Dinge Sie denken sollten
An-, Ab- und Ummeldungen bei der Meldebehörde
Wenn Sie innerhalb Dillingen umziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro ummelden.
Sofern Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Dillingen ziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland künftig keinen Wohnsitz mehr haben oder eine Nebenwohnung aufgeben (in diesem Fall erfolgt die Abmeldung in der Hauptwohnsitzgemeinde). Ansonsten informiert die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde in der Sie zugezogen sind die Stadt Dillingen a.d.Donau, nachdem Sie sich dort angemeldet haben.
Umschreibung des Kraftfahrzeugs
Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug umschreiben. Für die Umschreibung, Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist im Landkreis Dillingen das Landratsamt Dillingen, KfZ-Zulassungsstelle, zuständig.
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Strom-, Gas- und Wasserbezug
Bitte geben Sie die Änderungen beim jeweiligen Anbieter durch.
Abfallbeseitigung
Für die Abfallbeseitigung ist im Landkreis Dillingen ist der AWV-Nordschwaben zuständig. Meldungen eines Wohnungswechsels sind dort in der Regel jedoch nicht erforderlich, weil der Gebührenbescheid für den Grundstückseigentümer gilt.
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Rundfunk- und Fernsehgebühren
Die notwendigen Meldungen für den Rundfunkbeitrag können Sie online erledigen oder Sie erhalten im Bürgerbüro entsprechende Vordrucke.
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Post
Damit Sie Ihre Post auch nach einem Umzug erhalten, sollten Sie einen Nachsendeantrag stellen. Hier bietet Ihnen auch die Post einen entsprechenden Online-Service an. Vergessen Sie übrigens nicht, gleich nach einem Umzug Ihren Briefkasten zu beschriften.
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Kindergarten und Schule
Sofern Ihre Kinder einen Kindergarten besuchen, erfolgen An- und Abmeldungen direkt im Kindergarten.
Auch die An- und Abmeldung schulpflichtiger Kinder erfolgt direkt im Sekretariat der jeweiligen Schulen.
Weitere Mitteilungen
Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen und Lebensgewohnheiten sind zahlreiche weitere Mitteilungen notwendig. Zu denken ist beispielsweise an Krankenkassen, Sozialleistungs- und Rentenversicherungsträger, Versicherungen, Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Vereine und Zeitungsverlage, Amtsblatt.
Unterhaltssicherung
Für Wehrpflichtige und deren Angehörige (z.B. Ehefrau oder Lebenspartner des Wehrpflichtigen, Kinder, Eltern) können zu Aufwendungen zum Lebensbedarf, die über Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz hinausgehen, Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) gewährt werden. Anträge auf diese Leistungen können bei der Verwaltung gestellt werden.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Kontakt
Landratsamt Dillingen
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-0
Faxnummer: 09071 51-101
E-Mail schreiben
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Umweltschutz
Umweltschutz bezeichnet die Gesamtheit aller Maßnahen zum Schutze der Umwelt mit dem Ziel der Erhaltung der Lebensgrundlagen der Menschen und eines funktionierenden Naturhaushaltes. Gegebenenfalls sollen durch den Menschen verursachte Beeinträchtigungen oder Schäden behoben werden. Das Augenmerk des Umweltschutzes liegt dabei sowohl auf einzelnen Teilbereichen der Umwelt (wie Boden, Wasser, Luft, Klima), als auch auf den Wechselwirkungen zwischen ihnen. Der Begriff Umweltschutz wird seit den 1970er-Jahren verwendet. Im Zentrum des heutigen Interesses stehen vor allem Umweltverschmutzung und Globale Erwärmung.
Kontakt
Landratsamt Dillingen
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-0
Faxnummer: 09071 51-101
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