Seite drucken
Dillingen Donau

Hallenbad

In Dillingen gibt es ein Hallenbad, welches direkt neben der Hauptschule ist. Für die Verwaltung des Bades sind die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen zuständig.

Kontakt

Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen (DSDL)
Regens-Wagner-Straße 8
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 7067-0
Faxnummer: 09071 7067-101
E-Mail schreiben
Zur Homepage

Hallenbelegung

Der Stadt Dillingen a.d.Donau unterhält zahlreiche Sportanlagen. Allgemeine Auskünfte, sowie Fragen zur Belegung und Abrechnung beantwortet Ihnen gerne die Verwaltung.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen

Kultur- und Sportamt

Herr
Peter Graf
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-150
Faxnummer: 09071 54-199
E-Mail schreiben

Haushaltsangelegenheiten

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen

Stadtkämmerei

Herr
Michael Bregel
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-121
Faxnummer: 09071 54-221
E-Mail schreiben

Haushaltsbescheinigungen/Meldebescheinigungen

Im Bürgerbüro erhalten Sie eine Haushalts- oder Meldebescheinigung, wenn Sie in Dillingen a.d.Donau gemeldet sind.

Gebühren
Gebührenpflichtig

Antragstellung
Persönlich, schriftlich

Unterlagen
Personalausweis/Reisepass

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen

Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
E-Mail schreiben

Hausnummernvergabe

Die Verwaltung vergibt die entsprechende Hausnummer bei Neubauten und nimmt gegebenenfalls auch Änderungen von Hausnummern vor, wenn dies erforderlich wird.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Bauverwaltungsamt

Herr
Werner Kimmerle
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-243
Faxnummer: 09071 54-303
E-Mail schreiben

Hundesteuer

Festsetzung und Erhebung
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer bildet die auf Grund Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlassene Satzung in der jeweils geltenden Fassung.

Steuerpflicht
Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund hält. Der Eigentümer des Hundes haftet für die Hundesteuer, auch wenn er den Hund nicht selbst hält. Die Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und daher stets in voller Höhe zu entrichten, auch wenn der Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten wird. Dauert die Hundehaltung weniger als drei aufeinanderfolgende Monate, entsteht keine Steuerpflicht.

Anmeldepflicht
Wer einen steuerpflichtigen Hund im Laufe des Jahres erwirbt, hat dies ohne Rücksicht darauf, ob die Hundesteuer für ihn bereits entrichtet ist oder nicht, anzuzeigen. Wer einen noch nicht vier Monate alten Hund hält, muss ihn nach Erreichen des Alters von vier Monaten beim Steueramt anmelden.

Abmeldepflicht
Wird ein Hund während des Rechnungsjahres verkauft oder getötet, oder ist er verendet oder entlaufen und nicht mehr zurückgekehrt, so muss er beim Steueramt abgemeldet werden.

Ersatzhunde
Wird an Stelle eines nachweislich verendeten oder getöteten Hundes ein Ersatzhund angeschafft, so ist dies dem Steueramt anzuzeigen. Als Ersatzhund gilt jedoch ein Hund nur, wenn ihn der Besitzer nach dem Verenden oder der Tötung des versteuerten Hundes anschafft oder ein vom Besitzer bereits gehaltener Hund, wenn dieser erst nach dem Verenden oder nach der Tötung des versteuerten Hundes vier Monate alt wird.


Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Steueramt

Frau
Sigrid Mesch
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-127
Faxnummer: 09071 54-322
E-Mail schreiben

Hotel- und Zimmerverzeichnis

Das Unterkunftsverzeichnis ist im Bürgerbüro abholbar, gerne senden wir Ihnen auch eines zu.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen

Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
E-Mail schreiben

http://www.dillingen-donau.de//rathaus/services/leistungen-von-a-z/was-erledige-ich-wo-1/dienstleistungen-h