Hallenbad
In Dillingen gibt es ein Hallenbad, welches direkt neben der Hauptschule ist. Für die Verwaltung des Bades sind die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen zuständig.
Kontakt
Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen (DSDL)
Regens-Wagner-Straße 8
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 7067-0
Faxnummer: 09071 7067-101
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Hallenbelegung
Der Stadt Dillingen a.d.Donau unterhält zahlreiche Sportanlagen. Allgemeine Auskünfte, sowie Fragen zur Belegung und Abrechnung beantwortet Ihnen gerne die Verwaltung.
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Kultur- und Sportamt
Herr
Peter Graf
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-150
Faxnummer: 09071 54-199
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Haushaltsangelegenheiten
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Stadtkämmerei
Herr
Michael Bregel
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-121
Faxnummer: 09071 54-221
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Haushaltsbescheinigungen/Meldebescheinigungen
Im Bürgerbüro erhalten Sie eine Haushalts- oder Meldebescheinigung, wenn Sie in Dillingen a.d.Donau gemeldet sind.
Gebühren
Gebührenpflichtig
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen
Personalausweis/Reisepass
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
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Hausnummernvergabe
Die Verwaltung vergibt die entsprechende Hausnummer bei Neubauten und nimmt gegebenenfalls auch Änderungen von Hausnummern vor, wenn dies erforderlich wird.
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Bauverwaltungsamt
Herr
Werner Kimmerle
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-243
Faxnummer: 09071 54-303
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Hundesteuer
Festsetzung und Erhebung
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer bildet die auf Grund Art. 3 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) erlassene Satzung in der jeweils geltenden Fassung.
Steuerpflicht
Steuerpflichtig ist, wer einen über vier Monate alten Hund hält. Der Eigentümer des Hundes haftet für die Hundesteuer, auch wenn er den Hund nicht selbst hält. Die Hundesteuer ist eine unteilbare Jahressteuer und daher stets in voller Höhe zu entrichten, auch wenn der Hund nicht während des ganzen Jahres gehalten wird. Dauert die Hundehaltung weniger als drei aufeinanderfolgende Monate, entsteht keine Steuerpflicht.
Anmeldepflicht
Wer einen steuerpflichtigen Hund im Laufe des Jahres erwirbt, hat dies ohne Rücksicht darauf, ob die Hundesteuer für ihn bereits entrichtet ist oder nicht, anzuzeigen. Wer einen noch nicht vier Monate alten Hund hält, muss ihn nach Erreichen des Alters von vier Monaten beim Steueramt anmelden.
Abmeldepflicht
Wird ein Hund während des Rechnungsjahres verkauft oder getötet, oder ist er verendet oder entlaufen und nicht mehr zurückgekehrt, so muss er beim Steueramt abgemeldet werden.
Ersatzhunde
Wird an Stelle eines nachweislich verendeten oder getöteten Hundes ein Ersatzhund angeschafft, so ist dies dem Steueramt anzuzeigen. Als Ersatzhund gilt jedoch ein Hund nur, wenn ihn der Besitzer nach dem Verenden oder der Tötung des versteuerten Hundes anschafft oder ein vom Besitzer bereits gehaltener Hund, wenn dieser erst nach dem Verenden oder nach der Tötung des versteuerten Hundes vier Monate alt wird.
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Steueramt
Frau
Sigrid Mesch
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-127
Faxnummer: 09071 54-322
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Hotel- und Zimmerverzeichnis
Das Unterkunftsverzeichnis ist im Bürgerbüro abholbar, gerne senden wir Ihnen auch eines zu.
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
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