Abbruch von Gebäuden
Die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung gelten grundsätzlich nicht nur für Neu- und Umbaumaßnahmen oder für die Änderung der Nutzung von Bauten, sondern auch für den Abbruch von Gebäuden. Die Anzeigepflicht richtet sich nach der Gebäudeklasse.
Gebühren
Entsprechend des Landesgebührengesetz/Gebührenverzeichnis
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Bauverwaltungsamt
Herr
Werner Kimmerle
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-243
Faxnummer: 09071 54-303
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Herr
Tobias Wenisch
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-249
Faxnummer: 09071 54-314
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Abfallentsorgung
Zuständig für die Abfallentsorgung im Kreisgebiet ist der Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV Nordschwaben). Anträge für Anmeldung, Abmeldung u.ä. können auf der Internetseite des AWV heruntergeladen werden bzw. liegen im Rathaus (Neubau), II. OG, Eingang Schlossstraße aus.
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Stadtverwaltung Dillingen
Bauverwaltungsamt
Herr
Tobias Wenisch
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-249
Faxnummer: 09071 54-314
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AWV Nordschwaben
Weidenweg 1
86609 Donauwörth
Telefonnummer: 0906 7803-0
Faxnummer: 0906 7803-99
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Abfuhrpläne
Die Abfuhrpläne für Restmüllgefäße, Bio- und Papiertonnen, Gelber Sack, sowie Termine für die Problemmüllsammlung werden rechtzeitig vor Beginn des jeweiligen Kalenderjahres jedem Haushalt im gesamten Stadtgebiet zugestellt.
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Stadtverwaltung Dillingen
Bauverwaltungsamt
Herr
Tobias Wenisch
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-249
Faxnummer: 09071 54-314
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Abgeschlossenheitsbescheinigung
Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat. Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr über einen Notar dem Grundbuchamt vorlegen. Zuständige Behörde für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung für Wohnungen in Dillingen a.d.Donau ist die Stadtverwaltung Dillingen.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Bauverwaltungsamt
Herr
Tobias Wenisch
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-249
Faxnummer: 09071 54-314
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Abmeldung (Wohnsitz)
Bei einem Wegzug müssen Sie sich nur noch dann innerhalb einer Woche nach dem Wegzug abmelden, wenn Sie keine Wohnung mehr innerhalb Deutschlands beziehen oder eine Nebenwohnung in Dillingen aufgeben. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen genügt es, wenn Sie sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Gemeinde über Ihren Umzug zu informieren.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen
Personalausweis/Reisepass und Wohnungsgeberbestätigung
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
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Abwassergebühren (Einleitung)
Für die Benutzung der Anlagen zur Abwasserentsorgung erheben die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen auf der Grundlage der vom Zweckverband Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen erlassenen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS- EWS) sogenannte Abwassergebühren.
Kontakt
Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen (DSDL)
Regens-Wagner-Straße 8
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 7067-0
Faxnummer: 09071 7067-101
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Abwassergebühren/Herstellungsbeiträge - Kanal
Wenn ein Grundstück erstmals an die Anlagen zur Abwasserbeseitigung angeschlossen werden kann, ist nach dem Kommunalabgabengesetz ein einmaliger Beitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für die Herstellung und den Ausbau dieser Einrichtungen zu entrichten. Die näheren Einzelheiten regelt die von den Donau-Stadtwerken Dillingen-Lauingen erlassene Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Über Vorschriften zur Berechnung dieser Beiträge stehen Ihnen die Mitarbeiter der Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen gerne zur Verfügung.
Kontakt
Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen (DSDL)
Regens-Wagner-Straße 8
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 7067-0
Faxnummer: 09071 7067-101
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Abwasserhausanschluss
Unter dem Begriff Hausanschluss versteht man umgangssprachlich die Abwasserleitung von der öffentlichen Kanalisation in der am Haus vorbeiführenden Straße bis zum Kontrollschacht auf dem Privatgrundstück. Im Regelfall verfügt jedes Grundstück über einen Abwasserhausanschluss. Zur Frage der Kostenherstellung und Unterhaltung wenden Sie sich bitte an die Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Kontakt
Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen (DSDL)
Regens-Wagner-Straße 8
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 7067-0
Faxnummer: 09071 7067-101
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Adoptionen
Ehepaare, von denen ein Ehegatte das 25. und der andere das 21. Lebensjahr vollendet hat, sowie Einzelpersonen über 25 Jahre können ein minderjähriges Kind adoptieren. Die Annahme eines minderjährigen Kindes ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, dass zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Auch ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden.
Mit der Rechtswirksamkeit der Adoption erwirbt das angenommene Kind die Rechtsstellung eines Kindes des Annehmenden, bei der Adoption durch ein Ehepaar die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten. Ist die Adoption im Ausland durchgeführt worden, kann sie - insbesondere in Bezug auf das Erbrecht - eine geringere Wirkung entfalten. Es empfiehlt sich daher in diesen Fällen, Verbindung mit dem Vormundschaftsgericht aufzunehmen und die Adoption eventuell nach deutschem Recht zu wiederholen.
Die Adoptionsvermittlung (das Zusammenführen von Kindern unter 18 Jahren und Adoptionsbewerbern mit dem Ziel der Annahme als Kind) erfolgt nach eingehender Beratung der Beteiligten durch die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter und der Verbände der freien Wohlfahrtspflege. In bestimmten Fällen ist die Zentrale Adoptionsstelle des Landesjugendamtes einzuschalten.
Kontakt
Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-0
Faxnummer: 09071 51-101
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Altersjubilare
Der Stadt Dillingen a.d.Donau übermittelt die Daten von Geburtstagen ab dem 100. Geburtstag an die Presse. Wenn Sie keine Veröffentlichung wünschen, können Sie uns dies formlos mitteilen.
Ab dem 65. Geburtstag erhalten die Jubilare eine Glückwunschkarte vom Oberbürgermeister.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich, telefonisch
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
OB-Büro
Frau
Eva Bühler
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-107
Faxnummer: 09071 54-200
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Amtsblatt
Das Amtsblatt nennt sich „Dillinger Stadtspiegel“, welcher wöchentlich in der Donau-Zeitung bzw. im Dillinger Extra veröffentlicht wird. Zudem wird die aktuelle Ausgabe immer auf der Internetseite der Stadt Dillingen veröffentlicht.
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
OB-Büro
Pressestelle
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-107
Faxnummer: 09071 54-200
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Anmeldung (Wohnsitz)
Bei einem Zuzug nach Dillingen oder einem Stadtteil müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug im Bürgerbüro anmelden.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen
Personalausweis/Reisepass und Wohnungsgeberbestätigung
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
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An-, Ab-, und Ummeldung (Telefon)
Bei einem Umzug müssen Sie auch Ihren Telefonanschluss umziehen oder sich einen neuen Telefonanschluss besorgen. Hierzu kontaktieren Sie bitte Ihren Telefonanbieter.
Z.B. den Umzugsservice der Telekom:
Arbeitsunfälle
Aufnahme von Unfallanzeigen. Weiterleitung der Unfallanzeigen an die zuständige Berufsgenossenschaft.
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Ordnungsamt
Archiv
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Archiv
Frau PD Dr.
Felicitas Söhner
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-118
Faxnummer: 09071 5869-29
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Aufenthaltsbescheinigung
Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Meldebestätigung dienen zum Nachweis, dass Sie unter der angegebenen Adresse gemeldet sind.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Gebühr
5,00 €
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
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Ausbildung & Jobs
Die Stadt Dillingen a.d.Donau bietet bei Bedarf Ausbildungsplätze in der Verwaltung an. Dazu kommen Arbeitsstellen in der Verwaltung und im Bauhof. Sollten offene Stellen zu besetzen sein,finden Sie diese auf der Internetseite der Stadt Dillingen oder in der aktuellen Tageszeitung.
Bei Fragen zu Arbeitslosigkeit, Weiter-, Umbildung, etc. ist die Arbeitsagentur zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Antragstellung
Persönlich, telefonisch oder schriftlich
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Personalamt
Frau
Michaela Götz
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-206
Faxnummer: 09071 54-301
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Ausbildungsförderung
Für Vollzeitausbildungen an Schulen wird Ausbildungsförderung nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BayAföG) geleistet. Ausbildungsförderung wird nur gewährt, wenn der Auszubildende, sein Ehegatte und seine Eltern nicht in der Lage sind, die für die Ausbildung und den Lebensunterhalt notwendigen Kosten aufgrund eigenen Einkommens und Vermögens aufzubringen.
In bestimmten Fällen (z.B. beim Besuch von Abendgymnasien, Kollegs und Berufsoberschulen oder bei langjähriger Berufstätigkeit) erfolgt die Förderung ohne Berücksichtigung des elterlichen Einkommens. Die Höhe der Ausbildungsförderung richtet sich nach der Art der besuchten Ausbildungsstätte und der Unterbringung. Die Förderung wird bei Fachakademieausbildungen i.d.R. je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Staatsdarlehen, bei sonstigen schulischen Ausbildungen als Zuschuss geleistet.
Auszubildende mit abgeschlossener beruflicher Erstausbildung, die sich zu Technikern, Handwerks- und Industriemeistern etc. weiterqualifizieren wollen, können Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten ''Meister-BAföG'', erhalten.
Für ein Studium wird Ausbildungsförderung nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) geleistet.
Kontakt
Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-0
Faxnummer: 09071 51-101
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Auskunftssperre
Unter bestimmten Voraussetzungen können Auskunftssperren im Melderegister eingetragen werden. Dies erfolgt nur, wenn Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen vorliegen. Geeignete Nachweise müssen vorgelegt werden. In aller Regel ist die Auskunftssperre befristet und muss nach zwei Jahren wieder neu beantragt werden.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
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Ausländerangelegenheiten
Für die Bearbeitung aller ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Aufenthaltsgenehmigungen) von Einwohnern, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ausschließlich die Ausländerbehörde beim Landratsamt Dillingen zuständig.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen/Gebühren
Nähere Informationen zu den jeweils benötigten Unterlagen und evtl. zu entrichtenden Verwaltungsgebühren erhalten Sie bei der Verwaltung bzw. beim Amt für Migration des Landkreises Dillingen.
Kontakt
Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-0
Faxnummer: 09071 51-101
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Ausnahmen (StVO)
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Ordnungsamt
Frau
Stefanie Gollmann
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-132
Faxnummer: 09071 54-196
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Herr
Markus Holzner
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-230
Faxnummer: 09071 54-196
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Frau
Melanie Schuster
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-223
Faxnummer: 09071 54-196
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