Seite drucken
Dillingen Donau

Hochwasserschutz am Zwergbach

Artikel vom 08.03.2022

Hochwasserschutz am Zwergbach: Gemeinsame Zweckvereinbarung unterzeichnet

Den Hochwasserschutz am Zwergbach nachhaltig auszubauen und zu stärken – das ist das Ziel, das sich Dillingen, Haunsheim und Lauingen gemeinsam gesetzt haben.

Ende vergangenen Jahres kamen die Gremien der drei Kommunen in mehreren gemeinsamen Sitzungen überein, miteinander ein integrales Hochwasserschutzkonzept zu erarbeiten. Auf diese Weise sollen die Folgen eines möglichen hundertjährlichen Hochwasserereignisses so weit wie möglich abgefangen werden. Schäden am Leben, der Gesundheit und dem Eigentum der Bürgerinnen und Bürger wollen die drei Partner so minimieren.

Lauingens Bürgermeisterin Katja Müller, Haunsheims Bürgermeister Christoph Mettel und Dillingens Oberbürgermeister Frank Kunz machten in den gemeinsamen Gremien-Sitzungen ebenso wie in ihrem Presse-Statement deutlich: „Wir wollen geschlossen und interkommunal das wichtige Thema Hochwasserschutz in Angriff nehmen. Und durch unsere Zusammenarbeit das Maximum an technischen und finanziellen Synergieeffekten ausschöpfen“. Die Maßnahmen sollen sowohl effektiven als auch effizienten Hochwasserschutz bieten – dies gelinge etwa durch Schutzmaßnahmen wie miteinander kombinierte Rückhaltebecken oder Deichanlagen.

Die drei CSU-Politikerinnen und Politiker heben noch einen weiteren Vorteil des abgestimmten Vorgehens hervor: Die interkommunale Zusammenarbeit, bei der auch bereits bestehende Konzepte und Erhebungen der oberliegenden Gemeinden Eingang finden, bieten auch die Chance, zusätzliche Fördermittel des Freistaates zu erhalten. Dabei handelt es sich nach den derzeitigen Förderrichtlinien um eine zusätzliche Förderung für interkommunale Zusammenarbeit in Höhe von rund 10 Prozent, weshalb mit einer Gesamtförderung von über 70 Prozent gerechnet werden kann. Bürgermeister Mettel dankt stellvertretend für seine Amtskollegen in diesem Zusammenhang dem Landtagsabgeordneten Georg Winter, der in München die Weichen für dieses Vorgehen gestellt und die Fördermöglichkeiten ausgelotet hat.

Kern der jüngst unterzeichneten Zweckvereinbarung ist „die Erstellung eines Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts, in dessen Rahmen konkrete Maßnahmen zum Hochwasserschutz erarbeitet werden sollen“ (§ 2 Abs. 1 Nr. 1  Satz 1 der Zweckvereinbarung) und andererseits „die Verwirklichung der Maßnahmen, die sich aus dem nach Nr. 1 zu erstellenden Konzept ergeben“ (§ 2 Abs.1  Nr. 2 der Zweckvereinbarung).

Ferner werden auch Regelungen zu den Mitwirkungspflichten, zur Geltungsdauer, zur Streitschlichtung und zur Finanzierung getroffen. Dabei wird unter anderem geregelt, dass die Vertragspartner die Konzepte gemeinschaftlich erarbeiten, beauftragen und auch die Kosten zu gleichen Teilen tragen werden.

http://www.dillingen-donau.de//rathaus/mitteilungen/neuigkeiten