Pressemitteilung des Landratsamtes Dillingen a.d.Donau zum Thema "Weißstorch-Kolonien"
Der Bestand des Weißstorchs in Schwaben hat in den vergangenen Jahrzehnten deutlich zugenommen. Einer der besonderen Schwerpunkte liegt im Landkreis Dillingen a.Donau, wo im Jahr 2025 insgesamt 48 besetzte Horste gezählt wurden. Was aus Sicht des Artenschutzes ein großer Erfolg ist, stellt für viele private Hausbesitzer jedoch eine Herausforderung dar. Mit dem wachsenden Bestand bilden Störche innerhalb größerer Ortschaften nämlich zunehmend Brutkolonien.
In den fünf Landkreisen Donau-Ries, Dillingen, Günzburg, Unterallgäu und Aichach-Friedberg ist dies bisher der Fall. Derzeit bestehen im Landkreis Dillingen a.d.Donau in Buttenwiesen, Gundelfingen, Höchstädt und in der Stadt Dillingen selbst solche Kolonien.
Störche bevorzugen hohe Gebäude als Brutplätze. Besonders wenn es zur Koloniebildung kommt, bauen sie ihre Nester inzwischen auch auf ungeschützten Dachfirsten, auf Zinnen und beheizten Kaminen. Dies führt häufig zu Problemen. Verschmutzungen durch Nistmaterial, Kot und Nahrungsreste auf Dächern, in Dachrinnen oder auf Gehwegen sind dabei noch das kleinere Übel. Problematischer ist es, wenn aktive Kamine überbaut werden, da Heizungen und Öfen dann oft nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.
Hat die Eiablage bereits begonnen, ist eine Entfernung des Nestes nicht mehr zulässig, da dies gegen das Artenschutzrecht verstoßen würde. Der Weißstorch zählt zu den streng geschützten Arten und bezieht üblicherweise Jahr für Jahr das gleiche Nest. Sobald eine Brut einmal stattgefunden hat, unterliegt der Horst dem Bestandsschutz. Ohne eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der höheren Naturschutzbehörde dürfen Nester nicht entfernt werden – auch dann nicht, wenn die Störche im Winter nicht anwesend sind.
Anders ist die Situation, wenn noch kein Nest vorhanden ist und Störche ab etwa Mitte Februar mit einem Nestbau beginnen. Kann ein Horst an dieser Stelle nicht geduldet werden, ist rasches Handeln erforderlich: Das begonnene Nestmaterial muss unverzüglich entfernt und ein geeigneter Abweiser angebracht werden. Mit fortschreitender Brutsaison werden Rückbauten aus rechtlichen Gründen zunehmend schwieriger – deshalb muss bei Nestern, die bereits mehr als eine Handvoll Äste umfassen, umgehend Kontakt mit den Naturschutzbehörden aufgenommen werden. Am wirksamsten ist es jedoch, frühzeitig vor möglichen Brutversuchen vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Gemeinde- oder Stadtverwaltungen sowie die untere Naturschutzbehörde unterstützen hierbei beratend.
Kommt es dennoch zu einem unerwünschten Nestbau mit Brut, kann unter bestimmten Voraussetzungen nach Abschluss der Brutsaison eine Umsiedlung an einen geeigneten, unproblematischen Standort in Betracht gezogen werden. Dafür ist eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der höheren Naturschutzbehörde erforderlich (Regierung von Schwaben, Ansprechpartnerin: Frau Rebecca Müller, E-Mail: Rebecca.Mueller@reg-schw.bayern.de, Tel.: 0821 327 2224).
Die Suche nach geeigneten Ersatzstandorten gestaltet sich jedoch zunehmend schwierig und muss eng mit den Naturschutzbehörden abgestimmt werden. Um Bürgerinnen und Bürger besser zu unterstützen, wird derzeit insbesondere für die Koloniestandorte ein sogenanntes Kümmerernetz aufgebaut. Kümmerer wären dann auch Ansprechpartner für die Rathäuser und die Untere Naturschutzbehörde, wenn Jungstörche aus dem Nest fallen oder wenn verletzte, hilflose oder kranke Störche gefunden werden. Interessierte können sich hierzu an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes wenden (Mail naturschutz@landratsamt.dillingen.de, Tel. 09071/51-212).
Von Seiten der Naturschutzbehörden ist man bestrebt, die bisherigen Kolonien nicht weiter anwachsen zu lassen. Wir raten dazu, dass Gebäudebesitzer und -nutzer ab Mitte Februar bis Anfang Mai verstärkt auf Aktivitäten von Störchen auf ihren Hausdächern achten.
Dillingen a.d.Donau, 09.02.2026
Landratsamt – Fachbereich 52 –
Untere Naturschutzbehörde