Waffenangelegenheiten
Der Umgang mit Waffen oder Munition ist im Regelfall nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen gibt es z.B. beim Schießen auf genehmigten Schießstätten unter Aufsicht. Für den Erwerb und Besitz von großkalibrigen Waffen beträgt das Mindestalter bei Sportschützen in der Regel 21 Jahre. Für den Erwerb großkalibriger Schusswaffen müssen Personen zwischen 18 und 25 Jahren zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten über ihre persönliche Eignung beibringen. Hiervon befreit sind Jäger. Wenn Sie mit Waffen oder Munition umgehen wollen, brauchen Sie in den meisten Fällen eine waffenrechtliche Erlaubnis Ihrer Kreisverwaltungsbehörde. Diese Erlaubnis wird auf Antrag z.B. in Form einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins, einer Schießerlaubnis, einer Herstellungs- und Handelserlaubnis etc. ausgestellt. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnisse ist in aller Regel, dass Sie zuverlässig und körperlich geeignet sind, ein Bedürfnis glaubhaft machen können, die notwendige Sachkunde haben und in einigen Fällen eine entsprechende Haftpflichtversicherung besitzen.
Die Zuverlässigkeit ist im Regelfall dann gegeben, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben. Ein Bedürfnis kann vor allem bei Sportschützen, Jägern, Waffensammlern und nachweislich erheblich gefährdeten Personen vorliegen. Die Sachkunde kann bei staatlichen Behörden, privaten Institutionen (z.B. Sportvereinen) oder bei der Ausbildung zum Jäger erlangt werden.
Sofern Sie Schusswaffen oder Munition besitzen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass diese Waffen sicher verwahrt sind. Dies soll verhindern, dass Schusswaffen oder Munition abhanden kommen oder dass Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, diese Gegenstände unbefugt an sich nehmen.
Kontakt
Landratsamt Dillingen
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-0
Faxnummer: 09071 51-101
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Wahlscheine
Für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist das Bürgerbüro zuständig.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
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Wasserversorgung
Die Wasserversorgung im Bereich der Stadt Dillingen liegt in der Obhut der Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen und bei der Bayerischen Rieswasserversorgung. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung wenden Sie sich bitte direkt dorthin.
Kontakt
Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen
Regens-Wagner-Straße 8
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 7067-0
Faxnummer: 09071 7067-101
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Bayerische Rieswasserversorgung
Oskar-Mayer-Straße 55
86720 Nördlingen
Telefonnummer: 09081 2102-0
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Wehrdienstberatung
Eine Wehrdienstberatung in Dillingen findet an jedem 2. Dienstag im Monat statt.
Kontakt
Agentur für Arbeit Donauwörth
Zirgesheimer Straße 9
86609 Donauwörth
Telefonnummer: 0800 4 5555 00
Faxnummer: 0906 788-230
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Agentur für Arbeit Dillingen
Rosenstraße 4
89407 Dillingen
Telefonnummer: 0800 4 5555 00
Faxnummer: 09071 5858-290
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Wehrerfassung
Ab dem 1. Juli 2011 ist aufgrund des Wehrrechtsänderungsgesetzes die regelmäßige Übermittlung persönlicher Daten an die Bundeswehr zu Wehrerfassung entfallen. Anstelle der Wehrerfassung erfolgt in Zukunft eine Datenübermittlung nach § 58 Wehrpflichtgesetz. Danach übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden. Diese Daten dürfen nur zur Übersendung von Infomaterial der Streitkräfte verwendet werden. Sie können dieser Datenübermittlung im Bürgerbüro widersprechen.
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Ordnungsamt
Herr
Walter Hoffmann
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-131
Faxnummer: 09071 54-196
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Winterdienst
Der Bauhof der Stadt Dillingen führt den Winterdienst nach einem genehmigten Räum- und Streuplan durch. Wenn Ihnen irgendwelche Mängel auffallen, bitten wir Sie um Mitteilung.
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Stadtbauamt
Frau
Silvia Balletshofer
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-140
Faxnummer: 09071 54-303
E-Mail schreiben
Wochenmarkt
Der Wochenmarkt in Dillingen findet an folgenden Tagen in der Königstraße statt:
Dienstag: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Kontakt
Wochenmarktverein
Frau Peikert
Telefonnummer: 0171/9353986
Wohnberechtigungsschein
Der Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines hat die Berechtigung, eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt jedoch lediglich die grundsätzliche Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung, er gibt jedoch keinen Anspruch auf Bereitstellung einer Wohnung. Auskünfte zur Antragsvoraussetzung erteilt Ihnen gerne die Verwaltung.
Antragstellung
Persönlich, schriftlich
Unterlagen
• Einkommensnachweise (ggf. für jedes Familienmitglied mit eigenem Einkommen)
• Personalausweis/Reisepass
• ggf. Nachweise über die Zugehörigkeit zu einer besonders begünstigten Personengruppe (z.B. Schwerbehindertenausweis)
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Bauverwaltungsamt
Herr
Tobias Wenisch
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-249
Faxnummer: 09071 54-303
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Wohngeld
Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Dillingen oder direkt im Landratsamt.
Antragstellung
Formeller schriftlicher Antrag (Vordruck im Bürgerbüro erhältlich)
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
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Wohnungsgeberbestätigung
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug nach § 10 Abs. 3 Bundesmeldegesetz.
Das Formular können Sie hier herunterladen.
Kontakt
Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
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