Dienstleistungen - W: Dillingen an der Donau

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Waffenangelegenheiten

Der Umgang mit Waffen oder Munition ist im Regelfall nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausnahmen gibt es z.B. beim Schießen auf genehmigten Schießstätten unter Aufsicht. Für den Erwerb und Besitz von großkalibrigen Waffen beträgt das Mindestalter bei Sportschützen in der Regel 21 Jahre. Für den Erwerb großkalibriger Schusswaffen müssen Personen zwischen 18 und 25 Jahren zusätzlich ein medizinisch-psychologisches Gutachten über ihre persönliche Eignung beibringen. Hiervon befreit sind Jäger. Wenn Sie mit Waffen oder Munition umgehen wollen, brauchen Sie in den meisten Fällen eine waffenrechtliche Erlaubnis Ihrer Kreisverwaltungsbehörde. Diese Erlaubnis wird auf Antrag z.B. in Form einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins, einer Schießerlaubnis, einer Herstellungs- und Handelserlaubnis etc. ausgestellt. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnisse ist in aller Regel, dass Sie zuverlässig und körperlich geeignet sind, ein Bedürfnis glaubhaft machen können, die notwendige Sachkunde haben und in einigen Fällen eine entsprechende Haftpflichtversicherung besitzen.

Die Zuverlässigkeit ist im Regelfall dann gegeben, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben. Ein Bedürfnis kann vor allem bei Sportschützen, Jägern, Waffensammlern und nachweislich erheblich gefährdeten Personen vorliegen. Die Sachkunde kann bei staatlichen Behörden, privaten Institutionen (z.B. Sportvereinen) oder bei der Ausbildung zum Jäger erlangt werden.

Sofern Sie Schusswaffen oder Munition besitzen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass diese Waffen sicher verwahrt sind. Dies soll verhindern, dass Schusswaffen oder Munition abhanden kommen oder dass Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, diese Gegenstände unbefugt an sich nehmen.

Kontakt

Landratsamt Dillingen
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-0
Faxnummer: 09071 51-101
E-Mail schreiben
Zur Homepage

Wahlscheine

Für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist das Bürgerbüro zuständig.

Antragstellung
Persönlich, schriftlich

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
E-Mail schreiben

Wasserversorgung

Die Wasserversorgung im Bereich der Stadt Dillingen liegt in der Obhut der Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen und bei der Bayerischen Rieswasserversorgung. Bei Fragen im Zusammenhang mit der Trinkwasserversorgung wenden Sie sich bitte direkt dorthin.

Kontakt

Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen
Regens-Wagner-Straße 8
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 7067-0
Faxnummer: 09071 7067-101
E-Mail schreiben
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Bayerische Rieswasserversorgung
Oskar-Mayer-Straße 55
86720 Nördlingen
Telefonnummer: 09081 2102-0
E-Mail schreiben
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Wehrdienstberatung

Eine Wehrdienstberatung in Dillingen findet an jedem 2. Dienstag im Monat statt.

Kontakt

Agentur für Arbeit Donauwörth
Zirgesheimer Straße 9
86609 Donauwörth
Telefonnummer: 0800 4 5555 00
Faxnummer: 0906 788-230
Zur Homepage

Agentur für Arbeit Dillingen
Rosenstraße 4
89407 Dillingen
Telefonnummer: 0800 4 5555 00
Faxnummer: 09071 5858-290
Zur Homepage

Wehrerfassung

Ab dem 1. Juli 2011 ist aufgrund des Wehrrechtsänderungsgesetzes die regelmäßige Übermittlung persönlicher Daten an die Bundeswehr zu Wehrerfassung entfallen. Anstelle der Wehrerfassung erfolgt in Zukunft eine Datenübermittlung nach § 58 Wehrpflichtgesetz. Danach übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrverwaltung jährlich Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden. Diese Daten dürfen nur zur Übersendung von Infomaterial der Streitkräfte verwendet werden. Sie können dieser Datenübermittlung im Bürgerbüro widersprechen.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Ordnungsamt

Herr
Walter Hoffmann
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-131
Faxnummer: 09071 54-196
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Winterdienst

Der Bauhof der Stadt Dillingen führt den Winterdienst nach einem genehmigten Räum- und Streuplan durch. Wenn Ihnen irgendwelche Mängel auffallen, bitten wir Sie um Mitteilung.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Stadtbauamt

Frau
Silvia Balletshofer
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-140
Faxnummer: 09071 54-303
E-Mail schreiben

Wochenmarkt

Der Wochenmarkt in Dillingen findet an folgenden Tagen in der Königstraße statt:

Dienstag: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Samstag: 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Kontakt

Wochenmarktverein

Frau Peikert
Telefonnummer: 0171/9353986

Wohnberechtigungsschein

Der Inhaber eines Wohnberechtigungsscheines hat die Berechtigung, eine öffentlich geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt jedoch lediglich die grundsätzliche Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung, er gibt jedoch keinen Anspruch auf Bereitstellung einer Wohnung. Auskünfte zur Antragsvoraussetzung erteilt Ihnen gerne die Verwaltung.

Antragstellung
Persönlich, schriftlich

Unterlagen
•    Einkommensnachweise (ggf. für jedes Familienmitglied mit eigenem Einkommen)
•    Personalausweis/Reisepass
•    ggf. Nachweise über die Zugehörigkeit zu einer besonders begünstigten Personengruppe (z.B. Schwerbehindertenausweis)

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Bauverwaltungsamt

Herr
Tobias Wenisch
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-249
Faxnummer: 09071 54-303
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Wohngeld

Das Antragsformular erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Dillingen oder direkt im Landratsamt.

Antragstellung
Formeller schriftlicher Antrag (Vordruck im Bürgerbüro erhältlich)

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
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Wohnungsgeberbestätigung

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Wohnungsgebers über den Einzug nach § 10 Abs. 3 Bundesmeldegesetz.

Das Formular können Sie hier herunterladen.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro

Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
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