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Dillingen Donau

Vaterschaftsanerkennung

Eine Vaterschaftsanerkennung wir immer dann nötig, wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind und der Vater festgestellt werden soll. Das heißt, der leibliche Vater wird erst dann vor dem Gesetz als Vater geführt, wenn er eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat und die Mutter des Kindes zugestimmt hat. Eine Vaterschaftsanerkennung ist auch vor Geburt möglich. Diese wird aber erst mit Geburt des Kindes wirksam.

Antragstellung
Persönlich

Unterlagen
Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter, Geburtsurkunde des Kindes, gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Standesamt

Frau
Ingrid Dick
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-135
Faxnummer: 09071 54-302
E-Mail schreiben

Herr
Bastian Bader
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-135
Faxnummer: 09071 54-302
E-Mail schreiben

Veranstaltungskalender

Veranstaltungen die in Dillingen und den Stadtteilen stattfinden oder von Dillinger Vereinen organisiert werden, können in dem Veranstaltungskalender auf der Internetseite der Stadt Dillingen veröffentlicht werden.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
E-Mail schreiben

Vereine

Der Ansprechpartner für Vereinswesen, Zuschüsse, Veranstaltungen und Vergabe von städt. Sportanlagen.

Eintragungen in das Vereinsregister „e.V.“ müssen beim Amtsgericht in Augsburg vorgenommen werden.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Kultur- und Sportamt

Herr
Peter Graf
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-150
Faxnummer: 09071 54-199
E-Mail schreiben

Verkehrszeichen

Wenn Ihnen irgendwelche Schäden oder Mängel an Verkehrszeichen auffallen, freuen wir uns über Ihre Mitteilung.

Kontakt

Städtischer Bauhof

Herr
Roland Nothofer
Bauhof
Juraweg 12
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 71113
E-Mail schreiben

Vermessung

Im Liegenschaftskataster wird neben den Grundstücken auch der Gebäudebestand nachgewiesen. Die Gebäude werden in der amtlichen Flurkarte dargestellt und im Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) beschrieben.

Der Nachweis der Gebäude im Liegenschaftskataster ist ein wertvoller Beitrag der Vermessungsämter zur Eigentumssicherung (und damit zur Rechtssicherheit) sowie für Planungen öffentlicher oder privater Stellen. Karten ohne Gebäude sind nahezu wertlos.

Die Vermessungsämter erfassen alle Veränderungen im Gebäudebestand (beispielsweise Neubauten, Abbrüche, Anbauten, Änderungen in der Nutzung) möglichst zeitnah. Die Einmessung der Gebäude erfolgt ohne Antrag von Amts wegen. Das Vermessungs- und Katastergesetz verpflichtet die Gebäudeeigentümer dazu, die Kosten der Einmessung zu tragen.

Haben Sie mit der Betreuung Ihrer Baumaßnahme einen Sachverständigen für Vermessung im Bauwesen beauftragt oder beabsichtigen Sie dies, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch der Sachverständige die Gebäudevermessung durchführen. Weitere Informationen hierzu erteilt Ihnen gerne das örtlich zuständige Vermessungsamt

Kontakt

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Königstraße 15
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 5004-0
Faxnummer: 09071 5004-44
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Versammlung

Wer die Absicht hat, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug zu veranstalten hat dies spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe dem Landratsamt als zuständige Behörde anzuzeigen.

Kontakt

Landratsamt Dillingen
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-0
Faxnummer: 09071 51-101
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Volkshochschule

Die Volkshochschule Dillingen bietet eine Vielzahl verschiedenster Kurse, Workshops, Vorträge und Exkursionen. Zweimal jährlich erscheint das neue VHS Programm, welches erhältlich ist im Bürgerbüro oder auf der Internetseite der Volkshochschule Dillingen.

Kontakt

Volkshochschule Dillingen

Frau
Monika Böck
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-108
Faxnummer: 09071 54-199
E-Mail schreiben

Herr
Günter Dorschky
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-109
Faxnummer: 09071 54-199
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Vorverkaufsrechte (Negativtest)

Beim Verkauf eines Grundstücks steht der Gemeinde unter Umständen ein Vorkaufsrecht zu. Um im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen werden zu können, ist die Vorlage einer Bescheinigung der Gemeinde erforderlich, in der diese bestätigt, dass sie kein Vorkaufsrecht hat oder es nicht ausübt.

Gebühr
Gebührenfrei

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Bauverwaltungsamt

Frau
Christine Stephan
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-146
Faxnummer: 09071 54-303
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Vormundschaftswesen

Minderjährige erhalten einen Vormund, wenn sie nicht unter elterlicher Sorge stehen oder wenn die Eltern zur Vertretung des Minderjährigen weder in persönlichen noch in Vermögensangelegenheiten berechtigt sind. Danach ist etwa in folgenden Fällen ein Vormund zu bestellen:

  • Ein Minderjähriger steht nicht unter elterlicher Sorge, weil seine Eltern verstorben sind.
  • Ein Minderjähriger kann von seinen Eltern in persönlichen und Vermögensangelegenheiten nicht vertreten werden, weil diesen die elterliche Sorge entzogen wurde.
  • Der Personenstand eines Minderjährigen ist nicht feststellbar (Findelkind). 

Der Vormund ist gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen in allen Angelegenheiten. Er hat das Recht und die Pflicht, für die Person und das Vermögen des Mündels zu sorgen. Das Vormundschaftsgericht berät die Vormünder und überwacht ihre Tätigkeit.

Ein Sonderfall der Vormundschaft ist die gesetzliche Amtsvormundschaft. Mit der Geburt eines Kindes einer minderjährigen ledigen Mutter wird das Jugendamt aufgrund Gesetzes (ohne Entscheidung des Vormundschaftsgerichts) Amtsvormund. Eine wesentliche Aufgabe des Jugendamts als Amtsvormund liegt in der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs des Kindes. Der minderjährigen Mutter steht lediglich die Sorge für die Person des Kindes (neben dem Amtsvormund), nicht aber die Vertretung des Kindes zu. Bei Meinungsverschiedenheiten geht ihre Meinung allerdings der des Vormundes vor. Die Amtsvormundschaft endet mit Eintritt der Volljährigkeit der Mutter oder bei Begründung der gemeinsamen Sorge mit dem volljährigen Vater.

Kontakt

Landratsamt Dillingen
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-0
Faxnummer: 09071 51-101
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http://www.dillingen-donau.de//rathaus/services/leistungen-von-a-z/was-erledige-ich-wo-1/dienstleistungen-v