Dienstleistungen - G: Dillingen an der Donau

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Gaststättenerlaubnis

Um einen gastronomischen Betrieb zu führen, benötigt man eine Gaststättenerlaubnis. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich dann um eine Gaststätte, wenn Speisen oder Getränke zum "Verzehr an Ort und Stelle" abgegeben werden. Wer eine bestehende Gaststätte übernimmt, kann gleich mit einer vorläufigen Erlaubnis weiterwirtschaften. Diese vorläufige Erlaubnis erteilt Ihnen die Stadt Dillingen.

Gebühren
Die Stadt Dillingen erhebt Gebühren für die Ausstellung einer Gaststättenerlaubnis. Die Höhe der Gebühren richtet sich u.a. nach der Größe des Gaststättenbetriebes.

Antragstellung
Persönlich, schriftlich

Unterlagen
Personalausweis, bestehende Gewerbeunterlagen

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Ordnungsamt

Frau
Stefanie Gollmann
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-132
Faxnummer: 09071 54-196
E-Mail schreiben

Herr
Andre Steinle
Stadtverwaltung Dillingen
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-230
Faxnummer: 09071 54-196
E-Mail schreiben

Frau
Melanie Schuster
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-223
Faxnummer: 09071 54-196
E-Mail schreiben

Gaststättenrecht

Eine mit Gewinnerzielung erfolgende Bewirtung, bei der alkoholische Getränke verabreicht werden, ist erlaubnispflichtig nach § 2 Abs. 1 GastG (zuständig für die Erteilung einer entsprechenden Gaststättenerlaubnis ist die Kreisverwaltungsbehörde). Werden nur alkoholfreie Getränke und/oder zubereitete Speisen verabreicht, ist der Betrieb erlaubnisfrei.

Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe aufgrund eines besonderen Anlasses (z.B. Vereins-, Stadt-, Musikfest etc.) nur vorübergehend betreiben wollen, kann der Betrieb von der zuständigen Gemeinde nach § 12 GastG unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden (in der Regel ist kein Unterrichtungsnachweis und keine Baugenehmigung erforderlich).

Voraussetzung ist, dass es sich um eine nur zeitlich befristete Bewirtung anlässlich einer Veranstaltung handelt. Nach der Rechtsprechung ist ein entsprechender besonderer Anlass dann anzunehmen, wenn die betreffende gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit liegt (der Anlass muss also ausschließlich nicht-gastronomischer Art sein).

Gewerbsmäßigkeit ist auch dann gegeben, wenn der Gewinn für gemeinnützige Zwecke verwendet wird.
Ebenso wie die Gaststättenerlaubnis ist auch die gaststättenrechtliche Gestattung raumbezogen und kann daher nur für eine örtlich bestimmte Stelle erteilt werden (also nicht etwa für ein bestimmtes Bierzelt unabhängig vom konkreten Standort).

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Ordnungsamt

Frau
Stefanie Gollmann
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-132
Faxnummer: 09071 54-196
E-Mail schreiben

Herr
Andre Steinle
Stadtverwaltung Dillingen
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-230
Faxnummer: 09071 54-196
E-Mail schreiben

Frau
Melanie Schuster
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-223
Faxnummer: 09071 54-196
E-Mail schreiben

Gasversorgung

Kontakt

Erdgas Schwaben GmbH
Telefonnummer: 0821 9002-0
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Geburt

Für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt des Ortes, in dem das Kind geboren ist, zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden. Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge) der eheliche Vater, die Hebamme, der Arzt, das Krankenhaus, jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.

Das Geburts-Standesamt stellt Ihnen Bescheinigungen gebührenfrei aus für die Krankenkasse, die Kindergeldkasse und für die Beantragung von Elterngeld. Die Gebühr für jede Geburtsurkunde beträgt 10,00 EUR. Grundsätzlich wird eine Geburtsurkunde ausgestellt. Es können aber beliebig viele Urkunden zusätzlich bestellt werden.

Antragstellung
Schriftlich durch Klinik, persönlich bei Hausgeburten

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Standesamt

Frau
Ingrid Dick
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-135
Faxnummer: 09071 54-302
E-Mail schreiben

Herr
Bastian Bader
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-135
Faxnummer: 09071 54-302
E-Mail schreiben

Frau
Anette Paulus
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-229
Faxnummer: 09071 54-302
E-Mail schreiben

Geburtsurkunde

Die Urkunde stellt Ihnen der Standesbeamte Ihres Geburtsortes aus.

Antragstellung
Persönlich, schriftlich

Unterlagen
Personalausweis/Reisepass

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen

Standesamt

Frau
Ingrid Dick
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-135
Faxnummer: 09071 54-302
E-Mail schreiben

Herr
Bastian Bader
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-135
Faxnummer: 09071 54-302
E-Mail schreiben

Geschirrmobil

Für Feste vermietet die Stadt ein Geschirrmobil. 

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Bauhof

Herr
Jürgen Haubner
Juraweg 12
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 71137
E-Mail schreiben

Gewerbean-, -ab-, und -ummeldung

Nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung ist eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn

  • ein selbstständiger Betrieb eines stehenden Gewerbes
  • der Betrieb einer Zweigniederlassung oder
  • einer unselbstständigen Zweigstelle begonnen wird.

... eine Gewerbeabmeldung vorzunehmen, wenn

  • ein entsprechendes Gewerbe aufgegeben wird.

... eine Gewerbeummeldung vorzunehmen, wenn bei einem entsprechenden Gewerbe

  • der Betrieb verlegt wird
  • der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird
  • der Gegenstand des Gewerbes auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die vom bisher gemeldeten Betrieb üblicher Weise nicht umfasst werden.


Antragstellung
Persönlich, schriftlich

Unterlagen
Personalausweis/Reisepass

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Ordnungsamt

Frau
Stefanie Gollmann
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-132
Faxnummer: 09071 54-196
E-Mail schreiben

Herr
Andre Steinle
Stadtverwaltung Dillingen
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-230
Faxnummer: 09071 54-196
E-Mail schreiben

Frau
Melanie Schuster
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-223
Faxnummer: 09071 54-196
E-Mail schreiben

Gewerbeflächen

An- und Verkauf von Gewerbeflächen

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Liegenschaftsverwaltung/Beitragsstelle

Herr
Hubert Preiß
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-143
Faxnummer: 09071 703750
E-Mail schreiben

Gewerberegisterauskunft

Wer eine Auskunft aus dem Gewerberegister wünscht, muss ein berechtigtes Interesse an der gewünschten Auskunft nachweisen. Folgende Angaben können übermittelt werden:

•    Name des Gewerbetreibenden
•    Betriebliche Anschrift
•    Angezeigte Tätigkeit

Antragstellung
Schriftlich

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Ordnungsamt

Frau
Stefanie Gollmann
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-132
Faxnummer: 09071 54-196
E-Mail schreiben

Herr
Andre Steinle
Stadtverwaltung Dillingen
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-230
Faxnummer: 09071 54-196
E-Mail schreiben

Frau
Melanie Schuster
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-223
Faxnummer: 09071 54-196
E-Mail schreiben

Gewerbesteuer

Besteuert wird der Gewerbebetrieb. Von der Gewerbesteuer befreit sind Unternehmen, die ausschließlich gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen. Freie Berufe wie zum Beispiel Ärzte und Rechtsanwälte sind nicht gewerbesteuerpflichtig.

Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid ist der Gewerbesteuermessbescheid des jeweiligen Finanzamtes. Multipliziert mit dem Hebesatz der Stadt Dillingen von 320 % ergibt sich der Gewerbesteuerbetrag.

Auf die endgültig festzusetzende Gewerbesteuer werden Vorauszahlungen erhoben. Diese sind am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. zu zahlen.

Führt eine Festsetzung der Gewerbesteuer zu einer Nachforderung oder Erstattung, wird dieser Betrag verzinst. Die Verzinsung beginnt 15 Monate nach Ablauf des Jahres, für das die Steuer zu zahlen ist. Sie endet mit dem Tag, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird. Der Zinssatz beträgt 0,5 % je Monat.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Steueramt

Frau
Sigrid Mesch
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-127
Faxnummer: 09071 54-322
E-Mail schreiben

Grabmalgenehmigung

Jede Gemeinde hat für ihre Friedhöfe eine Friedhofssatzung in der die Aufstellung von Grabmälern geregelt wird. Nähere Auskünfte erteilt ihnen die Freidhofsverwaltung.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Friedhofsamt

Frau
Petra Wörner
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-203
Faxnummer: 09071 54-310
E-Mail schreiben

Grabstätten (Erwerb)

In der Friedhofssatzung ist geregelt, wer eine Grabstätte erwerben kann und in der Bestattungsgebührensatzung sind die Gebühren des Erwerbs festgehalten.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Friedhofsamt

Frau
Petra Wörner
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-203
Faxnummer: 09071 54-310
E-Mail schreiben

Grünanlagen

Die Pflege öffentlicher Grünanlagen und Pflanzungen obliegt dem städtischen Bauhof.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Bauhof

Herr
Roland Nothofer
Juraweg 12
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 71113
E-Mail schreiben

Grünsammelplatz

Der Grünsammelplatz befindet sich beim Recyclinghof an der Nachtweide 14, 89407 Dillingen.

Öffnungszeiten und Gebühren
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Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Bauverwaltungsamt

Herr
Tobias Wenisch
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-249
Faxnummer: 09071 54-314
E-Mail schreiben

Grundbuchauszug

Auszüge (Kopien, Abschriften) aus dem Grundbuch erhalten Sie beim Grundbuchamt im Amtsgericht Dillingen.

Antragstellung
Persönlich, schriftlich

Kontakt

Amtsgericht Dillingen
St.-Ulrichs-Platz 3
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 5002-0

Grundsicherung

Mit Wirkung vom 1. Januar 2003 gibt es eine neue Sozialleistung: Die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Zweck des Gesetzes besteht darin, für Personen, die durch Alter oder durch dauerhafte volle Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und deren Einkünfte für den notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichen, eine eigenständige soziale Leistung vorzusehen. Diese soll den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellen. Fragen zu antragsberechtigten Personen, zum Einkommen und Vermögen wird Ihnen die Verwaltung gerne beantworten.

Antragstellung
Der Antrag auf Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz kann direkt beim Landratsamt Dillingen oder bei der Stadtverwaltung Dilingen (Bürgerbüro) gestellt werden.

Kontakt

Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-0
Faxnummer: 09071 51-101
E-Mail schreiben
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Grundsteuer

Die Grundsteuer wird von jedem Grundstückseigentümer erhoben. Die Grundsteuer A ist für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Flächen, die Grundsteuer B für unbebaute und bebaute Grundstücke zu zahlen.

Das zuständige Finanzamt führt die Bewertung des Grundbesitzes durch und erstellt Einheitswert- und Messbescheid. Wird der Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert, ergibt sich der Grundsteuerbetrag. Grundsteuerbescheide gelten bis zur nächsten Änderung, also auch für mehrere Jahre.

Für die Besteuerung sind die Eigentumsverhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres maßgebend. Ein Eigentumswechsel während des Jahres wirkt sich steuerlich erst zum nächsten 01.01. aus. Das bedeutet, dass der Verkäufer für das ganze Kalenderjahr die Grundsteuer zu zahlen hat. Unabhängig davon kann mit dem Erwerber nach den Vereinbarungen im Kaufvertrag die anteilige Grundsteuer privatrechtlich weiter verrechnet werden.

Die Grundsteuer ist zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeweils zu einem Viertel fällig. Auf Wunsch kann die Grundsteuer zum 01.07. in einem Jahresbetrag bezahlt werden. Der schriftliche Antrag muss bis spätestens 15.11. des Vorjahres gestellt sein.

Unterlagen
Kaufvertrag

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Steueramt

Frau
Sigrid Mesch
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-127
Faxnummer: 09071 54-322
E-Mail schreiben

Grundstücke

Interessieren Sie sich für Bauplätze? Wollen Sie bauen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter und informieren Sie über neu erschlossene Bau- bzw. Gewerbegebiete, sowie An- und Verkauf von Grundstücken.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Liegenschaftsverwaltung/Beitragsstelle

Herr
Hubert Preiß
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-143
Faxnummer: 09071 703750
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Herr
Manfred Lorenz
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-126
Faxnummer: 09071 703750
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