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Dillingen Donau

Ehefähigkeitszeugnis

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dies fordert. Auskünfte erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte. Das Ehefähigkeitszeugnis ist gültig für 6 Monate.

Antragstellung
Persönlich

Kontakt

Stadtvewaltung Dillingen
Standesamt

Frau
Ingrid Dick
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-135
Faxnummer: 09071 54-302
E-Mail schreiben

Herr
Bastian Bader
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-135
Faxnummer: 09071 54-302
E-Mail schreiben

Eheschließung

Es ist zweckmäßig, dass sich einer der beiden Partner vor der Anmeldung der Eheschließung persönlich beim Standesamt erkundigt, welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind. Bei Anmeldungen mit Ausländerbeteiligung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich.

Die Eheschließung kann bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Haupt- bzw. Nebenwohnsitz hat. Die Anmeldung der Eheschließung muss durch beide Verlobte erfolgen.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Standesamt

Frau
Ingrid Dick
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-135
Faxnummer: 09071 54-302
E-Mail schreiben

Herr
Bastian Bader
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-135
Faxnummer: 09071 54-302
E-Mail schreiben

Frau
Anette Paulus
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-229
Faxnummer: 09071 54-302
E-Mail schreiben

Ehrenamtskarte

Jeder Dillinger Verein kann für seine Mitglieder, die mehr als 100 Stunden im Jahr ehrenamtlich tätig sind, eine Ehrenamtskarte beantragen. Weitere Informationen und eine Aufstellung der Kooperationspartner finden Sie hier.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Ordnungsamt

Frau
Kathrin Wahl
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-236
Faxnummer: 09071 54-302
E-Mail schreiben

Einbürgerung

Für die Bearbeitung von Anträgen auf Einbürgerung ist das Landratsamt Dillingen, Amt für Migration, zuständig.

Antragstellung
Persönlich

Kontakt

Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-0
Faxnummer: 09071 51-101
E-Mail schreiben
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Einzugsermächtigung

Wenn Sie Steuern und Abgaben an die Stadt Dillingen a.d.Donau bisher noch durch Überweisungen bezahlen, sollten Sie sich überlegen, welche Vorteile Ihnen das Abbuchungsverfahren bringt.

Vorteile sind, dass

  • für Sie die Überwachung der Zahlungstermine entfällt
  • Mahngebühren und Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen
  • Ihnen der Weg zur Kasse oder das Schreiben von Überweisungen abgenommen wird
  • Ihnen in der Regel keine Bankgebühren entstehen

Nachteile entstehen Ihnen nicht, weil

  • die Abgabe zurückbezahlt wird, wenn Sie der Belastung widersprechen
  • die Einzugsermächtigung von Ihnen jederzeit zurückgenommen werden kann

Antragstellung
Schriftlich, persönlich

Formular
Einzugsermächtigung

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Kasse

Frau
Elisabeth Demmeler
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-127
Faxnummer: 09071 54-221
E-Mail schreiben

Herr
Thomas Schäffler
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-128
Faxnummer: 09071 54-221
E-Mail schreiben

Entwässerung

Kontakt

Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen (DSDL)
Regens-Wagner-Straße 8
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 7067-0
Faxnummer: 09071 7067-101
E-Mail schreiben
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Entwässerungsgebühren

Kontakt

Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen (DSDL)
Regens-Wagner-Straße 8
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 7067-0
Faxnummer: 09071 7067-101
E-Mail schreiben
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Erschließungsbeitrag

Wenn ein Grundstück, z.B. in einem Neubaugebiet, durch den Bau einer Straße erstmals Erschließungsvorteile erhält, ist nach dem Baugesetzbuch ein einmaliger Beitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für den Bau dieser Erschließungsanlagen zu erheben. Die näheren Einzelheiten regelt die vom Stadtrat beschlossene Erschließungsbeitragssatzung. Die Vorschriften zur Berechnung dieses Beitrags sind sehr komplex. Für weitergehende Informationen, u.a. die Berechnungsgrundlage und der Beitrag, steht Ihnen die Verwaltung gerne zur Verfügung.

Antragstellung
Schriftlich, persönlich

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Liegenschaftsverwaltung/Beitragsstelle

Herr
Hubert Preiß
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-143
Faxnummer: 09071 703750
E-Mail schreiben

Elterngeld

Das Erziehungsgeld wurde seit dem 01.01.2007 abgeschafft und durch das Elterngeld ersetzt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Antragstellung
schriftlich
Elterngeldantrag zum Download

Kontakt

Zentrum Bayern Familie und Soziales – Schwaben
Morellstraße 30
86159 Augsburg
Telefonnummer: 0821 5709-01
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Erziehungshilfen

Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn sonst eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für dessen Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Möglichkeiten reichen von ambulanten, über teilstationären bis hin zu stationären Hilfen. Die beim örtlich zuständigen Jugendamt Antrag stellende Familie wird über die einzelnen Maßnahmen beraten; gemeinsam wird ein Plan für die Hilfeleistung aufgestellt.

Kontakt

Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-0
Faxnummer: 09071 51-101
E-Mail schreiben
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http://www.dillingen-donau.de//rathaus/services/leistungen-von-a-z/was-erledige-ich-wo-1/dienstleistungen-e