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Dillingen Donau

Bauüberwachung

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Bauverwaltungsamt

  • Überwachung von genehmigten Bauvorhaben

Herr
Werner Kimmerle
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-243
Faxnummer: 09071 54-303
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  • Anzeige Baubeginn / Aufnahme der Nutzung

Frau
Tina Fröhlich
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-145
Faxnummer: 09071 54-314
E-Mail schreiben

 

Stadtverwaltung Dillingen
Stadtbauamt

  • Schnurgerüstabnahme

Herr
Stefan Geier
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-245
Faxnummer: 09071 54-303
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Bauantrag

Wenn Sie ein Gebäude errichten oder umbauen möchten, müssen Sie nach den Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung möglicherweise eine Baugenehmigung (Genehmigungsverfahren) beantragen oder das Bauvorhaben zumindest im so genannten Freistellungsverfahren der Baurechtsbehörde anzeigen. Dasselbe gilt, wenn Sie die veränderte Nutzung eines Gebäudes planen oder größere Erdbewegungen auf Grundstücken, z. B. Auffüllungen, vornehmen wollen. Auch die Errichtung von Werbeanlagen ist in Abhängigkeit von der Größe dieser Anlagen genehmigungspflichtig. Für weitergehende Auskünfte z.B. über verfahrensfreie oder genehmigungspflichtige Verfahren steht Ihnen die Bauverwaltung zur Verfügung.

Gebühren
Entsprechend Landesgebührenordnung/Gebührenverzeichnis

Antragstellung
Schriftlich

Unterlagen
Die für das jeweilige Vorhaben erforderlichen "Bauvorlagen" (Unterlagen) sind in der Bauvorlagen-verordnung benannt. Da es sich in Abhängigkeit von Art und Umfang des Bauvorhabens um zahlreiche, unterschiedlichste Unterlagen handelt, können diese hier nicht aufgeführt werden. Klären Sie bitte diese Fragen mit dem von Ihnen beauftragten Architekten.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Bauverwaltungsamt

Herr
Werner Kimmerle
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-243
Faxnummer: 09071 54-303
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Herr
Tobias Wenisch
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-249
Faxnummer: 09071 54-314
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Bauberatung

Zukünftige Bauherren bekommen von uns Auskunft über rechtliche Fragen in Verbindung mit dem Errichten oder dem Verändern baulicher Anlagen. Bitte nehmen Sie im Einzelfall mit uns Kontakt auf.

Kontakt

In rechtlichen Angelegenheiten:

Stadtverwaltung Dillingen
Bauverwaltungsamt

Herr
Werner Kimmerle
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-243
Faxnummer: 09071 54-303
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Herr
Tobias Wenisch
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-249
Faxnummer: 09071 54-314
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In gestalterischer Hinsicht:

Stadtverwaltung Dillingen
Stadtbauamt

Günter Urban
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-141
Faxnummer: 09071 54-303
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Baudarlehen

Siehe sozialer Wohnungsbau

Kontakt

Landratsamt Dillingen
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-0
Faxnummer: 09071 51-101
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Zur Homepage

Bauplätze (Verkauf städtischer Bauplätze)

Informationen zu städtischen Bauplätzen wie Lage, Größe, Auflagen und Preise.
Einleitung des Verkaufs bis zur notariellen Beurkundung.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Liegenschaftsverwaltung (Wohnbebauung)

Herr
Manfred Lorenz
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-126
Faxnummer: 09071 703750
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Stadtverwaltung Dillingen
Liegenschaftsverwaltung/Beitragsstelle (Wohn- und Gewerbebebauung)

Herr
Hubert Preiß
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-143
Faxnummer: 09071 703750
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Bebauungspläne

Der Bebauungsplan wird für einen Teilbereich des Gemeindegebiets aufgestellt. Er ist grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan zu entwickeln und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Der Bebauungsplan schafft zusammen mit dem zumeist integrierten Grünordnungsplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für konkrete Maßnahmen wie zum Beispiel Baugenehmigungen, Erschließungsmaßnahmen oder Begrünungsauflagen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Bevölkerung Gelegenheit gegeben, Anregungen zum Planentwurf vorzubringen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird jeweils als amtliche Bekanntmachung im Stadtspiegel (des „Dillinger Extra“) veröffentlicht.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Bauverwaltungsamt

Herr
Simon Diedl
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-148
Faxnummer: 09071 54-303
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Beglaubigungen

Sie können im Rathaus die Übereinstimmung von Abschriften, Auszügen, Schulzeugnissen, Attesten, Unterschriften etc. amtlich beglaubigen lassen, wenn diese von einer Behörde ausgestellt wurden oder für eine Behörde bestimmt sind.

Antragstellung
Persönlich

Unterlagen
Personalausweis/Reisepass, zu beglaubigendes Originaldokument

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Bürgerbüro
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-208
Telefonnummer: 09071 54-209
Faxnummer: 09071 54-199
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Beitragswesen

Festsetzung der Erschließungs- und Ausbaubeiträge

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Liegenschaftsverwaltung/Beitragsstelle

Herr
Hubert Preiß
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-143
Faxnummer: 09071 703750
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Auskunft über Erschließungs- und Ausbaubeiträge

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Liegenschaftsverwaltung/Beitragsstelle

Herr
Hubert Preiß
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-143
Faxnummer: 09071 703750
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Frau
Doris Allmis
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-151
Faxnummer: 09071 703750
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Kanal- und Wasserherstellungsbeiträge

Kontakt

Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen (DSDL)
Regens-Wagner-Straße 8
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 7067-0
Faxnummer: 09071 7067-101
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Bestattungswesen

Erstellen von Gebührenbescheiden, Urnenübernahmeerklärungen, Graburkunden und Grabmahlgenehmigungen.
Koordination zwischen den Friedhofsaufsehern/Friedhofspersonal und der Verwaltung.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen
Friedhofsamt

Frau
Petra Wörner
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
09071 54-203
09071 54-310
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Bodenrichtwerte

Der Landkreis Dillingen ist nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches verpflichtet, regelmäßig den durchschnittlichen Wert der Grundstücke (Bodenrichtwerte) zu ermitteln. Dabei wird nach der Art der Grundstücksnutzung (z. B. Nutzung als Wohnhausgrundstück, gewerbliches Grundstück usw.) und nach der Lage des Grundstücks (Stadtzentrum, Grundstück in einem Teilort) unterschieden. Diese Aufgabe wird vom Gutachterausschuss wahrgenommen. Um eine Grundlage für diese Bewertung zu erhalten, führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses die so genannte Kaufpreissammlung, in die alle im Verwaltungsgebiet abgewickelten Grundstücksgeschäfte Eingang finden.

Kontakt

Landratsamt Dillingen a.d.Donau
(Gutachterausschuss)
Große Allee 24
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 51-0
Faxnummer: 09071 51-101
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Brennholzverkauf

Aus den städtischen Waldungen wird immer wieder Brennholz an Selbstwerber abgegeben.

Kontakt

Stadtverwaltung Dillingen

Frau
Christine Gütinger
Königstraße 37/38
89407 Dillingen
Telefonnummer: 09071 54-154
Faxnummer: 09071 54-310
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Bundesmeldegesetz

Neues Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015

Zum 1. November 2015 trat ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

Wohnungsgeberbestätigung:
Seit dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Wohnungsgeber ist, wer einem anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. Wohnungsgeber ist der Eigentümer oder Nießbraucher als Vermieter der Wohnung oder die vom Eigentümer zur Vermietung der Wohnung beauftragte Person oder Stelle. Bei Bezug einer Wohnung durch den Eigentümer erfolgt die Bestätigung des Wohnungsgebers als Eigenerklärung der meldepflichtigen Person. Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können unter der Internetadresse www.dillingen-donau.de abgerufen werden und liegen im Bürgerbüro, der Stadt Dillingen a.d.Donau, Königstraße 37/38, Zi. 2 zur Abholung bereit.

Meldepflicht:
Bisher bestand die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Seit dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung eine Woche. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen. Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht. Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug ins Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist zwei Wochen. Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung, frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland, möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.

Kurzaufenthalt in einer Wohnung bis zu 3 Monaten:
Wer nicht für eine Wohnung im Inland gemeldet ist, kann bis zu 3 Monaten in einer Wohnung leben, ohne sich für diese anzumelden (Besuche aus dem Ausland)

Besucherregelung:
Wer im Inland für eine Wohnung gemeldet ist, kann bis zu 6 Monate in einer weiteren Wohnung im Inland wohnen, ohne dort gemeldet zu sein.

Bestätigung Wohnungsgeber (PDF-Datei) (PDF)

http://www.dillingen-donau.de//rathaus/services/leistungen-von-a-z/dienstleistungen-a-z/dienstleistungen-b