Seite drucken
Dillingen Donau

Monatliche Gebühren

Sozial gestaffelte Kindergartengebühren 

Ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 wurden in den städtischen Kindergärten sozial gestaffelte Kindergartengebühren eingeführt. D.h. auf Antrag wird die Grundgebühr jeweils für die Dauer eines Kindergartenjahres entsprechend der jährlichen Einkünfte des Vorjahres ermäßigt.

Falls kein Antrag gestellt wird, wird automatisch der Höchstbeitrag festgesetzt. Zusätzlich zu den einkommensabhängigen Grundgebühren wird eine Geschwisterermäßigung gewährt.

Das zweite Kind, das innerhalb der Familiengemeinschaft lebt, wird um 1/3, das dritte Kind um 2/3 ermäßigt. Vierten und weiteren Kindern wird die Grundgebühr erlassen.
Ein Spielgeld in Höhe von 5,50 / 7,70 € pro Monat wird zusätzlich erhoben.

Die Gebühr wird durch Abbuchungsverfahren eingezogen und muss durchgehend bis zum Ende des Kindergartenjahres bezahlt werden (einschl. August, während des Urlaubs und bei länger andauernder Krankheit). Die Gebühr ist von dem Monat an fällig, ab dem der Kindergartenplatz belegt wird.

Merkblatt + Gebühren für das laufende Kindergartenjahr (PDF-Datei)

http://www.dillingen-donau.de//buerger/familie/kinderbetreuung/kindergaerten/gebuehren