
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe, wenn sonst eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für dessen Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Möglichkeiten reichen von ambulanten, über teilstationäre bis hin zu stationären Hilfen. Die beim örtlich zuständigen Jugendamt antragstellende Familie wird über die einzelnen Maßnahmen beraten; gemeinsam wird ein Plan für die Hilfeleistung aufgestellt.
Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Dillingen
Fon: 09071 51-0
www.landkreis-dillingen.de
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Stadtverwaltung
Dillingen a.d.Donau
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