
Für Vollzeitausbildungen an Schulen wird Ausbildungsförderung nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) und des Bayerischen Ausbildungsförderungsgesetzes (BayAföG) geleistet. Ausbildungsförderung wird nur gewährt, wenn der/die Auszubildende, der Ehepartner und die Eltern nicht in der Lage sind, die für die Ausbildung und den Lebensunterhalt notwendigen Kosten aufgrund eigenen Einkommens und Vermögens aufzubringen.
In bestimmten Fällen (z.B. beim Besuch von Abendgymnasien, Kollegs und Berufsoberschulen oder bei langjähriger Berufstätigkeit) erfolgt die Förderung ohne Berücksichtigung des elterlichen Einkommens. Die Höhe der Ausbildungsförderung richtet sich nach der Art der besuchten Ausbildungsstätte und der Unterbringung. Die Förderung wird bei Fachakademieausbildungen i.d.R. je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Staatsdarlehen, bei sonstigen schulischen Ausbildungen als Zuschuss geleistet.
Auszubildende mit abgeschlossener beruflicher Erstausbildung, die sich zu Technikern, Handwerks- und Industriemeistern etc. weiterqualifizieren wollen, können Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten ''Meister-BAföG'', erhalten.
Für ein Studium wird Ausbildungsförderung nach den Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)geleistet.
Ausbildungsförderung wird nur gewährt, wenn der/die Auszubildende, der Ehepartner und die Eltern nicht in der Lage sind, die für die Ausbildung und den Lebensunterhalt notwendigen Kosten aufgrund eigenen Einkommens und Vermögens aufzubringen. In bestimmten Fällen (z.B. langjährige Berufstätigkeit) erfolgt die Förderung ohne Berücksichtigung des elterlichen Einkommens. Die Höhe der Ausbildungsförderung richtet sich nach der Art der Unterbringung. Die Förderung wird i.d.R. je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Staatsdarlehen geleistet.
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Fon: 09071 51-0
www.landkreis-dillingen.de
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