
Wenn ein Grundstück erstmals an die Anlagen zur Abwasserbeseitigung angeschlossen werden kann, ist nach dem Kommunalabgabengesetz ein einmaliger Beitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für die Herstellung und den Ausbau dieser Einrichtungen zu entrichten. Die näheren Einzelheiten regelt die von den Donau-Stadtwerke Dillingen-Lauingen erlassene Beitrags- u. Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung. Über Vorschriften zur Berechnung dieser Beiträge stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner / Amt:
Donau Stadtwerke Dillingen-Lauingen
Fon: 09071 5039-0
www.dsdl.de
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Stadtverwaltung
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