Steuern & Gebühren
Beiträge, Gebühren und Steuern
Steuern
Grund & Gewerbesteuer
- Hebesatz Grundsteuer A
350 v.H. (Landwirtschaft)
- Hebesatz Grundsteuer B
350 v.H.
- Hebesatz Gewerbesteuer
320 v.H.
Hundesteuer (pro Kalenderjahr)
- Hund
30,70 €
- Kampfhund der Kategorie I + II
153,40 €
- Ermäßigter Hund
15,40 €
Gebührenübersicht Einwohnermeldeamt
- Reisepass
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
37,50 € / 6 Jahre
Gebühren / Gültigkeitsdauer über 24 Jahre
59,00 € / 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
26,00 € / 1 Jahr
Gebühren / Gültigkeitsdauer über 24 Jahre
26,00 € / 1 Jahr
- 48-Seiten-Reisepass
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
59,50 € / 6 Jahre
Gebühren / Gültigkeitsdauer über 24 Jahre
81,00 € / 10 Jahre
- Express-Reisepass
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
69,50 € / 6 Jahre
Gebühren / Gültigkeitsdauer über 24 Jahre
91,00 € / 10 Jahre
- 48-Seiten-Express-Reisepass
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
91,50 € / 6 Jahre
Gebühren / Gültigkeitsdauer über 24 Jahre
113,00 € / 10 Jahre
- Zweitpass
- Personalausweis
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
8,00 € / 6 Jahre
Gebühren / Gültigkeitsdauer über 24 Jahre
8,00 € / 10 Jahre
- Vorläufiger Personalausweis
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
8,00 € / 3 Monate
Gebühren / Gültigkeitsdauer über 24 Jahre
8,00 € / 3 Monate
- Kinderreisepass
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
13,00 € / 6 Jahre
- Verlängerung oder Änderung
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
6,00 € / 6 Jahre (längstens bis 12. Lebensjahr)
- Beglaubigung
5,00 €
- Beglaubigung ausländischer Dokumente
10,00 €
- Bescheinigung
5,00 €
- Führerscheinantrag
5,10 €
- Führungszeugnis oder GZR
13,00 €
- Auskunft
10,00 €
- Ersatz Lohnsteuerkarte
3,00 €
Gebührenübersicht Standesamt
- Urkunden
(Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Geburtsurkunde)
7,00 €
- Kirchenaustritt
25,00 €
- Anmeldung Eheschließung
(im deutschen Recht)
33,00 €
- Anmeldung Eheschließung
(mit ausländischer Beteiligung)
55,00 €
Gebührenübersicht Ordnungsamt
- Gewerbeanmeldung
20,00 €
- Gewerbeummeldung
20,00 €
- Gewerbeabmeldung
15,00 €
- Dauerparkschein (je nach Parkplatz)
2,50 € bis 50,00 € / Monat
- Fischereischein Neuausstellung
35,00 €
- Fischereischein Verlängerung
5,00 €
- Jugendfischerei
5,00 €
Zuzüglich Fischerei-Abgabe (bis 18. Jahre)
10,00 €
- Fischerei-Abgabe (5 Jahre)
40,00 €
- Fischerei-Abgabe (Lebenszeit)
14-22 Jahre 300,00 €
23-27 Jahre 288,00 €
28-32 Jahre 256,00 €
33-37 Jahre 224,00 €
38-42 Jahre 192,00 €
43-47 Jahre 160,00 €
48-52 Jahre 128,00 €
53-57 Jahre 96,00 €
58-62 Jahre 64,00 €
63-67 Jahre 32,00 €
68 Jahre und älter 0,00 €
Gebührenübersicht Friedhof
- Reihengrab
1,00 m breit (nur 1 Bestattung möglich)
500,50 €
- Wahlgrab
1,00 m breit
993,90 €
- Wahlgrab
2,00 m breit
1.980,10 €
- Urnenwandstelle
873,90 €
- Urnenwahlgrab
543,90 €
- Urnenreihengrab
439,30 €
(alle Preise sind ohne Bestattungskosten angegeben)
Monatliche Gebühren
Sozial gestaffelte Gebühren Ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 wurden in den städtischen Kindergärten sozial gestaffelte Kindergartengebühren eingeführt.
Die Grundgebühr des Kindergartenbeitrages wird
auf Antrag jeweils für die Dauer eines Kindergartenjahres entsprechend der jährlichen Einkünfte des Vorjahres ermäßigt.
Falls kein Antrag gestellt wird, wird automatisch der Höchstbeitrag festgesetzt.
Zusätzlich zu den einkommensabhängigen Grundgebühren wird eine Geschwisterermäßigung gewährt.
Das zweite Kind, das innerhalb der Familiengemeinschaft lebt, wird um 1/3, das dritte Kind um 2/3 ermäßigt.
Vierten und weiteren Kindern wird die Grundgebühr erlassen.
Ein Spiel- und Getränkegeld in Höhe von 5,-- / 7,-- € pro Monat wird zusätzlich erhoben.
Mittagessen kann im Kindergarten „Abenteuerland“ Kapuzinerstraße bei Besuch bis mindestens 13.30 Uhr gebucht werden.
Es fallen dann 2,10 €/Essen sowie 10,50 €/Monat für den Essenstransport an.
Die Gebühr wird durch
Abbuchungsverfahren eingezogen und muss durchgehend bis zum Ende des Kindergartenjahres bezahlt (einschließlich August, während des Urlaubs und bei länger andauernder Krankheit).
Die Gebühr ist von dem Monat an fällig, ab dem der Kindergartenplatz belegt wird.
