Steuern & Gebühren
Beiträge, Gebühren und Steuern
Steuern
Grund & Gewerbesteuer
- Hebesatz Grundsteuer A
350 v.H. (Landwirtschaft)
- Hebesatz Grundsteuer B
350 v.H.
- Hebesatz Gewerbesteuer
320 v.H.
Hundesteuer (pro Kalenderjahr)
- Hund
30,70 €
- Kampfhund der Kategorie I + II
153,40 €
- Ermäßigter Hund
15,40 €
Gebührenübersicht Einwohnermeldeamt
- Reisepass
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
37,50 € / 6 Jahre
Gebühren / Gültigkeitsdauer über 24 Jahre
59,00 € / 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
26,00 € / 1 Jahr
Gebühren / Gültigkeitsdauer über 24 Jahre
26,00 € / 1 Jahr
- 48-Seiten-Reisepass
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
59,50 € / 6 Jahre
Gebühren / Gültigkeitsdauer über 24 Jahre
81,00 € / 10 Jahre
- Express-Reisepass
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
69,50 € / 6 Jahre
Gebühren / Gültigkeitsdauer über 24 Jahre
91,00 € / 10 Jahre
- 48-Seiten-Express-Reisepass
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
91,50 € / 6 Jahre
Gebühren / Gültigkeitsdauer über 24 Jahre
113,00 € / 10 Jahre
- Zweitpass
- Personalausweis
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
22,80 € / 6 Jahre
Gebühren / Gültigkeitsdauer über 24 Jahre
28,80 € / 10 Jahre
- Vorläufiger Personalausweis
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 24 Jahre
10,00 € / 3 Monate
Gebühren / Gültigkeitsdauer über 24 Jahre
10,00 € / 3 Monate
- Änderung der Anschrift auf Personalausweis bei Umzug
gebührenfrei
- Änderung PIN
6,00 €
- Änderung Transport-PIN
gebührenfrei
- Ausschalten der Online-Ausweisfunktion
gebührenfrei
- Einschalten der Online-Ausweisfunktion
6,00 €
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion
6,00 €
- Sperren der Online-Ausweisfunktion
gebührenfrei
- Kinderreisepass
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 12 Jahre
13,00 € / 6 Jahre
- Verlängerung oder Änderung
Gebühren / Gültigkeitsdauer unter 12 Jahre
6,00 € / 6 Jahre (längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)
- Beglaubigung
5,00 €
- Beglaubigung ausländischer Dokumente
10,00 €
- Bescheinigung
5,00 €
- Führerscheinantrag
5,10 €
- Führungszeugnis oder GZR
13,00 €
- Auskunft
10,00 €
Gebührenübersicht Standesamt
- Urkunden
(Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Geburtsurkunde)
10,00 €
- Kirchenaustritt
25,00 €
- Anmeldung Eheschließung
(im deutschen Recht)
50,00 €
- Anmeldung Eheschließung
(mit ausländischer Beteiligung)
mind. 70,00 €
Gebührenübersicht Ordnungsamt
- Gewerbeanmeldung
20,00 €
- Gewerbeummeldung
20,00 €
- Gewerbeabmeldung
15,00 €
- Dauerparkschein (je nach Parkplatz)
2,50 € bis 50,00 € / Monat
- Fischereischein Neuausstellung
35,00 €
- Fischereischein Verlängerung
5,00 €
- Jugendfischerei
5,00 €
Zuzüglich Fischerei-Abgabe (bis 18. Jahre)
10,00 €
- Fischerei-Abgabe (5 Jahre)
40,00 €
- Fischerei-Abgabe (Lebenszeit)
14-22 Jahre 300,00 €
23-27 Jahre 288,00 €
28-32 Jahre 256,00 €
33-37 Jahre 224,00 €
38-42 Jahre 192,00 €
43-47 Jahre 160,00 €
48-52 Jahre 128,00 €
53-57 Jahre 96,00 €
58-62 Jahre 64,00 €
63-67 Jahre 32,00 €
68 Jahre und älter 0,00 €
Gebührenübersicht Friedhof
- Reihengrab
1,00 m breit (nur 1 Bestattung möglich)
506,00 €
- Wahlgrab
1,00 m breit
1002,00 €
- Wahlgrab
2,00 m breit
1.994,00 €
- Urnenwandstelle
910,00 €
- Urnenerdgrab
564,00 €
- Urnenreihengrab
413,00 €
(alle Preise sind ohne Bestattungskosten angegeben)
Monatliche Gebühren
Sozial gestaffelte Gebühren Ab dem Kindergartenjahr 2008/2009 wurden in den städtischen Kindergärten sozial gestaffelte Kindergartengebühren eingeführt. D.h. auf Antrag wird die Grundgebühr jeweils für die Dauer eines Kindergartenjahres entsprechend der jährlichen Einkünfte des Vorjahres ermäßigt.
Falls kein Antrag stellt wird, wird automatisch der Höchstbeitrag festgesetzt. Zusätzlich zu den einkommensabhängigen Grundgebühren wird eine Geschwisterermäßigung gewährt.
Das zweite Kind, das innerhalb der Familiengemeinschaft lebt, wird um 1/3, das dritte Kind um 2/3 ermäßigt. Vierten und weiteren Kindern wird die Grundgebühr erlassen.
Ein Spielgeld in Höhe von 5,-- / 7,-- € pro Monat wird zusätzlich erhoben.
Die Gebühr wird durch Abbuchungsverfahren eingezogen und muss durchgehend bis zum Ende des Kindergartenjahres bezahlt werden (einschl. August, während des Urlaubs und bei länger andauernder Krankheit). Die Gebühr ist von dem Monat an fällig, ab dem der Kindergartenplatz belegt wird.
