
Zuständig für Fragen bei Aufnahme von Vaterschaftsanerkennungen und Ergänzung der Geburtseinträge aufgrund einer Vaterschaftsanerkennung ist das Standesamt oder das Jugendamt.
Die Vaterschaftsanerkennung kann durch eine öffentlich bekundete Erklärung, durch welche die Vaterschaft anerkannt wird beim Jugendamt, Amtsgericht, Notar oder Standesamt abgegeben werden. Die Vaterschaftsanerkennung kann bereits vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Antragstellung:
Persönlich
Unterlagen:
Wirksame Vaterschaftsanerkennung, Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter, Geburtsurkunde des Kindes, gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei ausländischer Beteiligung können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Dillingen - Jugendamt
Fon: 09071 899350
www.landkreis-dillingen.de
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