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Umzug - Hinweis

Für den Fall eines Umzuges haben wir hier eine Checkliste für Sie zusammengestellt, die Ihnen einen komprimierten Überblick darüber geben soll, an welche Behördengänge und sonstige organisatorischen Dinge Sie denken sollten.

An-, Ab- und Ummeldungen bei der Meldebehörde
Wenn Sie innerhalb Dillingens umziehen, müssen Sie sich bei der Verwaltung ummelden.

Sofern Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde nach Dillingen ziehen, müssen Sie sich bei der Verwaltung anmelden. Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland künftig keinen Wohnsitz mehr haben oder eine Nebenwohnung aufgeben. Ansonsten informiert die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie zugezogen sind, die Stadt Dillingen a.d.Donau, nachdem Sie sich dort angemeldet haben.

Umschreibung des Kraftfahrzeugs
Bei einem Umzug müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug umschreiben. Für die Umschreibung, Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist im Landkreis Dillingen das Landratsamt Dillingen, KfZ-Zulassungsstelle, zuständig.

Strom-, Gas- und Wasserbezug
Bitte geben Sie die Änderungen beim jeweiligen Anbieter durch.

Abfallbeseitigung
Für die Abfallbeseitigung ist im Landkreis Dillingen der AWV-Nordschwaben zuständig. Meldungen eines Wohnungswechsels sind dort in der Regel jedoch nicht erforderlich, weil der Gebührenbescheid für den Grundstückseigentümer gilt.

Telefonanschluss
Können Sie telefonisch unter 0800/3301000 beantragen. Abmelden schriftlich bei der Telekom, sofern Sie dort Kunde sind. Die Anschrift entnehmen Sie bitte der letzten Telefonrechnung.

Rundfunk- und Fernsehgebühren
Auch die notwendigen Meldungen für Rundfunk- und Fernsehgebühren bei der GEZ können Sie online erledigen oder Sie erhalten bei Banken und Sparkassen entsprechende Vordrucke.

Post
Damit Sie Ihre Post auch nach einem Umzug erhalten, sollten Sie einen Nachsendeantrag stellen. Hier bietet Ihnen auch die Post einen entsprechenden Online-Service an. Vergessen Sie übrigens nicht, gleich nach einem Umzug Ihren Briefkasten zu beschriften.

Kindergarten und Schule
Sofern Ihre Kinder einen Kindergarten besuchen, erfolgen An- und Abmeldungen direkt im Kindergarten.
Auch die An- und Abmeldung schulpflichtiger Kinder erfolgt direkt im Sekretariat der jeweiligen Schulen.

Weitere Mitteilungen
Je nach Ihren persönlichen Verhältnissen und Lebensgewohnheiten sind zahlreiche weitere Mitteilungen notwendig. Zu denken ist beispielsweise an Krankenkassen, Sozialleistungs- und Rentenversicherungsträger, Versicherungen, Banken, Sparkassen, Bausparkassen, Vereine und Zeitungsverlage, Amtsblatt.

Weitere Informationen

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Fax: 09071 54-199
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