
Der Tod eines Menschen muss der Verwaltung nach den gesetzlichen Bestimmungen spätestens am folgenden Werktag angezeigt werden. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Die Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesbeamten des Ortes, wo die Person verstorben ist, nicht beim Standesamt des letzten Wohnsitzes.
Antragstellung:
Persönlich
Ansprechpartner / Amt:
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Stadtverwaltung
Dillingen a.d.Donau
Königstraße 37/38
89407 Dillingen a.d.Donau
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