
Um für ein leibliches Kind, das nicht in der Stadt Dillingen a.d.Donau wohnhaft ist, die Eintragung eines halben Kinderfreibetrages in die Lohnsteuerkarte zu ermöglichen, benötigen Sie eine steuerliche Lebensbescheinigung der Wohnsitzgemeinde des Kindes, die Sie dort beantragen müssen.
Wenn Sie von ausländischen Rentenversicherungsträgern Renten erhalten, fordern diese regelmäßig Lebensbescheinigungen an.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Ansprechpartner / Amt:
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Stadtverwaltung
Dillingen a.d.Donau
Königstraße 37/38
89407 Dillingen a.d.Donau
Fon: 09071 54-0
Fax: 09071 54-199
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