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Geburt

Für die Beurkundung von Geburten ist das Standesamt des Ortes, in dem das Kind geboren ist, zuständig. Die Geburt muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden. Anzeigepflichtig ist (in folgender Reihenfolge) der eheliche Vater, die Hebamme, der Arzt, jede andere Person, die von der Geburt unterrichtet ist.

Das Geburts-Standesamt stellt Ihnen Bescheinigungen gebührenfrei aus für die Krankenkasse, die Kindergeldkasse, für die Beantragung von Elterngeld sowie für die evtl. kirchliche Taufe. Geburtsurkunden können Sie in beliebiger Anzahl sofort bestellen oder sich auch später jederzeit beim Geburts-Standesamt ausstellen lassen. Die Gebühr für eine Geburtsurkunde beträgt 10,00 EUR je Urkunde.

Antragstellung:
Schriftlich durch Klinik, persönlich bei Hausgeburten

Ansprechpartner / Amt:

Weitere Informationen

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Fax: 09071 54-199
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