
Für die Bearbeitung aller ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Aufenthaltsgenehmigungen) von Einwohnern, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ausschließlich die Ausländerbehörde beim Landratsamt Dillingen zuständig.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen/Gebühren:
Nähere Informationen zu den jeweils benötigten Unterlagen und evtl. zu entrichtenden Verwaltungsgebühren erhalten Sie bei der Verwaltung bzw. beim Amt für Migration des Landkreises Dillingen.
Ansprechpartner / Amt:
Landratsamt Dillingen – Ausländeramt
Fon: 09071 51-0
www.landkreis-dillingen.de
Mit der Maus ins Rathaus! Viele der Dienstleistungen können Sie direkt am PC erledigen! Verwenden Sie einfach unsere Online-Formulare!
Stadtverwaltung
Dillingen a.d.Donau
Königstraße 37/38
89407 Dillingen a.d.Donau
Fon: 09071 54-0
Fax: 09071 54-199
E-Mail schreiben
Montag bis Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr bis 17:30 Uhr