
Bei einem Wegzug aus der Stadt Dillingen a.d.Donau müssen Sie sich nur noch dann innerhalb einer Woche nach dem Wegzug abmelden, wenn Sie keine Wohnung mehr innerhalb Deutschlands beziehen oder eine Nebenwohnung in Dillingen aufgeben. Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen genügt es, wenn Sie sich innerhalb einer Woche am neuen Wohnort anmelden. Die dortige Meldebehörde ist verpflichtet, die Gemeinde über Ihren Umzug zu informieren.
Antragstellung:
Persönlich, schriftlich
Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass
Formular:
Abmeldung bei der Meldebehörde
Ansprechpartner / Amt:
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Stadtverwaltung
Dillingen a.d.Donau
Königstraße 37/38
89407 Dillingen a.d.Donau
Fon: 09071 54-0
Fax: 09071 54-199
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Donnerstag
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