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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Voraussetzung für die Begründung von Sondereigentum beim Erwerb einer Eigentumswohnung ist nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnung baulich von anderen getrennt ist und einen eigenen abschließbaren Eingang hat. Eine Bescheinigung hierüber muss der Bauherr über einen Notar dem Grundbuchamt vorlegen. Zuständige Behörde für die Ausstellung einer solchen Bescheinigung für Wohnungen in Dillingen a.d.Donau ist die Stadtverwaltung Dillingen.

Antragstellung:
Persönlich, schriftlich

Ansprechpartner / Amt:

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Königstraße 37/38
89407 Dillingen a.d.Donau
Fon: 09071 54-0
Fax: 09071 54-199
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