
Die Bestimmungen der Bayerischen Bauordnung gelten grundsätzlich nicht nur für Neu- und Umbaumaßnahmen oder die Änderung der Nutzung von Bauten, sondern auch für den Abbruch von Gebäuden. Es bestehen sowohl verfahrensfreie Abbruchmaßnahmen und Abbruchs- maßnahmen, die verfahrenspflichtig durchzuführen sind. Der Ablauf des durchzuführenden Verfahrens ist identisch mit dem des Kenntnisgabeverfahrens beim Bau oder Umbau von Gebäuden.
Gebühren:
Entsprechend des Landesgebührengesetzes/Gebührenverzeichnisses
Formular:
Abbruch baulicher Anlagen - Kenntnisgabeverfahren
Ansprechpartner / Amt:
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